Unsere AGB

  1. Geltungsbereich

Phönix Ostarrichi Verein für Arbeits- und Beschäftigungsinitiativen – im folgenden kurz Phönix Ostarrichi – erbringt seine Leistungen im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch sinngemäße wirksame Bestimmungen zu ersetzen.

  1. Leistungstermine

Unvorhersehbare bzw. unabwendbare Ereignisse entbinden Phönix Ostarrichi von der Einhaltung des vereinbarten Leistungstermins.

  1. Vertragsrücktritt

Phönix Ostarrichi kann ins besonders dann vom Vertrag zurücktreten, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen.

  1. Entlohnung

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, entsteht der Anspruch auf Entlohnung von Phönix Ostarrichi unmittelbar mit Leistungserbringung.

  1. Zahlungsmodalität

Rechnungen von Phönix Ostarrichi sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  1. Gewährleistung und Schadensersatz

Auftraggeber haben Reklamationen spätestens innerhalb einer Woche nach Leistungserbringung unter Angabe von Gründen schriftlich bekanntzugeben. Sind Reklamationen berechtigt und rechtzeitig, steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung bzw. auf Austausch binnen einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu.

Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Phönix Ostarrichi ist ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche der Auftraggeber sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Phönix Ostarrichi beruhen.

Der Anspruch auf Schadenersatz gebührt einem Auftraggeber ausschließlich im Umfang des § 933a ABGB. Jeder Schadensersatzanspruch kann nur binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

  1. Haftung

Phönix Ostarrichi haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

  1. Anzuwendendes Recht

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Phönix Ostarrichi ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Phönix Ostarrichi. Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz von Phönix Ostarrichi örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht als vereinbart.

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